Politik passiert auf vielen Ebenen ...... und die FDP engagiert sich ..

Regionalversammlung - was ist das?

Die Regionalversammlung wird seit 1994 von den Wahlberechtigten der Region Stuttgart auf 5 Jahre direkt gewählt. Vorausgegangen war die Verabschiedung des „Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart“ vom 7. Februar 1994 durch den Landtag von Baden-Württemberg. Die Regionalversammlung hat mindestens 80 und durch Ausgleichsmandate seit der Wahl am 25. Mai 2014 insgesamt 87 ehrenamtliche Mitglieder.

Derzeit hat die Regionalversammlung drei Ausschüsse gebildet:  Planungsausschuss, Verkehrsausschus und Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung

Der Kreistag - was ist das?

Der Kreistag setzt sich grundsätzlich aus in allgemeinen, freien, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahlen von den Kreisbürgern (unter Einschluss der EU-Ausländer) gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Der Vorsitz über den Kreistag liegt beim Landrat. Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises. Er kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen (Richtlinienkompetenz). Die Beschlussmöglichkeiten des Kreistages sind auf die eigenen und übertragenen Aufgaben des Landkreises beschränkt.

Kommunalwahlen - Wer ist wahlberechtigt?

Wählen darf, wer am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt wird

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Was macht der Gemeinderat?

Der Gemeinderat/Stadtrat besteht aus dem Vorsitzenden (der Bürgermeister) und aus den gewählten, ehrenamtlichen Ratsmitgliedern.

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