Fraktionsvorsitzender im Kreistag
Fraktionsvorsitzender im Kreistag
Der Kreistag setzt sich grundsätzlich aus in allgemeinen, freien, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahlen von den Kreisbürgern (unter Einschluss der EU-Ausländer) gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Der Vorsitz über den Kreistag liegt beim Landrat. Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises. Er kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen (Richtlinienkompetenz). Die Beschlussmöglichkeiten des Kreistages sind auf die eigenen und übertragenen Aufgaben des Landkreises beschränkt.