Kommunalwahlen - Wer ist wahlberechtigt?

Wählen darf, wer am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt wird

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Was macht der Gemeinderat?

Der Gemeinderat/Stadtrat besteht aus dem Vorsitzenden (der Bürgermeister) und aus den gewählten, ehrenamtlichen Ratsmitgliedern.

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